Speaker, Moderator und Trainer: Angebots- und Vertragsbedingungen

  1. Leistungsumfang
    • Vortrag / Keynote / Moderation gemäß schriftlichem Angebot.
    • Titel, Dauer, Sprache, Teilnehmendenzahl und Zielgruppe werden vorab festgelegt.
    • Notwendige Technik (Beamer, Ton, Mikrofon, Bühne, ggf. Streaming) wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert Pausen, Verpflegung und ggf. technische Plattformen.
  2. Honorar und Zahlung
    • Festhonorar gemäß Angebot, zzgl. MwSt.
    • 50 % Anzahlung ist mit Beauftragung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
    • Restzahlung 31 Tage vor Veranstaltung.
    • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Ersatz für Mahnkosten.
  3. Reisekosten
    • Erstattung sämtlicher notwendiger Reise- und Übernachtungskosten, Teilnahme-/Kongressgebühren gegen Nachweis.
    • Klassifizierung: Bahn 1. Klasse / Flug Economy, international Business oder Auto (0,50 €/km) / Hotel mind. 4 Sterne oder vergleichbar.
  4. Stornierung durch Auftraggeber
    • Bis 31 Tage vor Termin: 50 % des Honorars.
    • < 31 Tage: 100 % des Honorars zzgl. angefallene Kosten.
  5. Absage durch Speaker
    • Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung wird nach Möglichkeit ein Ersatzredner vorgeschlagen.
    • Bereits gezahlte Honorare werden bei Nichtdurchführung zurückerstattet.
  6. Rechte und Nutzung
    • Vortragsinhalte und Handouts bleiben geistiges Eigentum des Speakers.
    • Aufzeichnungen, Vervielfältigungen oder Veröffentlichungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. 
    • Interne Nutzung (z. B. im Intranet) nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
    • Anpassungen durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
    • Der Speaker ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sowie der Teilnehmenden anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese uneingeschränkt, insbesondere für Marketing- und Social-Media-Zwecke, zu nutzen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen der Teilnehmenden vorliegen.
  7. Vertraulichkeit
    • Der Speaker verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben.
  8. Datenschutz
    • Werden personenbezogene Daten übermittelt, verarbeitet der Speaker diese ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach geltendem Recht.
  9. Haftung
    • Der Speaker haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung, Technik und Veranstaltungsräume und Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfall, Technikschäden).
  10. Höhere Gewalt
    • Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Reiseverbote) entfällt die Leistungspflicht ohne Schadensersatz.
  11. Schlussbestimmungen
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    • Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
    • Es gilt deutsches Recht.
    • Gerichtsstand ist der Sitz des Speakers.